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Unabhängigkeit und Qualität

Als Versicherungsmakler sind wir rechtlich Repräsentant des Mandanten und nur dessen Interessen verpflichtet. Es besteht kein Abhängigkeitsverhältnis zu Versicherern. Damit grenzt sich der Makler stark ab von gebundenen Versicherungsagenten, die juristisch im Lager des Versicherers stehen.

Die Unabhängigkeit des Maklers und seine Pflicht zu hochwertiger Beratung wurde mehrfach gerichtlich und 2007 mit der Umsetzung der europäischen Vermittlerrichtlinie auch gesetzlich festgelegt. U.a. ist das Maklergewerbe nunmehr ein erlaubnispflichtiges. Wir begrüßen die neuen, verschärften Regelungen ausdrücklich, wenngleich unser Haus durch die Mitgliedschaft im Qualitätsmaklerverband VDVM ohnehin schon strengen Anforderungen unterworfen war und ist.