Unabhängigkeit und Qualität
Als Versicherungsmakler sind wir rechtlich Repräsentant des Mandanten und
nur dessen Interessen verpflichtet. Es besteht kein Abhängigkeitsverhältnis zu
Versicherern. Damit grenzt sich der Makler stark ab von gebundenen
Versicherungsagenten, die juristisch im Lager des Versicherers stehen.
Die Unabhängigkeit des Maklers und seine Pflicht zu hochwertiger Beratung
wurde mehrfach gerichtlich und 2007 mit der Umsetzung der europäischen
Vermittlerrichtlinie auch gesetzlich festgelegt. U.a. ist das Maklergewerbe
nunmehr ein erlaubnispflichtiges. Wir begrüßen die neuen, verschärften
Regelungen ausdrücklich, wenngleich unser Haus durch die Mitgliedschaft im
Qualitätsmaklerverband VDVM ohnehin schon strengen Anforderungen unterworfen
war und ist.
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